Einstufung eines Angriffs auf einen politischen Veranstalter als politisch motivierte Straftat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird der in sozialen Medien dokumentierte Angriff auf einen politischen Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung als politisch motivierte Straftat eingeordnet, und falls ja, welchem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wird der Vorfall zugeordnet?