Einstufung einer Schriftlichen Frage zum Oktoberfest des BND als Verschlusssache
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Einstufung meiner Schriftlichen Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/5155 als VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH wegen "nachteiliger Auswirkungen auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland" oder drohender "Rückschlüsse auf die Interessen der beteiligten ausländischen Nachrichtendienste" (wie auf die Mündliche Fragen des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele: 24/15, 42/15 bzw. 5/16 in den Plenarprotokollen 18/111, 18/114, bzw. 18/189 sowie auf die Schriftlichen Fragen 1 auf Bundestagsdrucksache 18/6521 und 4 auf Bundestagsdrucksache 18/6603 bezüglich der Vorjahre), obwohl hier nur Zahlen statt Datierungen oder Details einzelner Veranstaltungen sowie Teilnehmer erfragt werden, der Zeitraum des Oktoberfestes ohnehin öffentlich bekannt ist und da das Kanzleramt dem Abgeordneten Hans-Christian Ströbele z. B. die Endkosten der Oktoberfest-Feiern 2015 des BND gänzlich offen schrieb unter dem 8. Dezember 2015?