Einstufung des Zwischenfalls im belgischen Atomkraftwerk Doel 3 im Oktober 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat das BMU darüber, wie die belgische Atomaufsicht FANC rechtfertigt, dass nach dem Zwischenfall im belgischen Atomkraftwerk (AKW) Doel 3 von Oktober 2017 – Stufe 1 auf der internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) – andere belgische Reaktoren, bei denen eine vergleichbare Problematik zum damaligen Zeitpunkt nicht verlässlich ausgeschlossen werden konnte, nicht sofort abgefahren werden mussten, sondern wie im Fall des AKW Tihange 3 noch weiter im Leistungsbetrieb verbleiben durften bis zum nächsten geplanten, revisionsbedingten Stillstand – währenddessen bei Tihange 3 dann erst ein halbes Jahr später, im April 2018, die vergleichbare Problematik auch als INES-1-Zwischenfall festgestellt wurde (vgl. FANC-Meldungen zu den Zwischenfällen auf https://afcn.fgov.be/fr/actualites/incident-doel-3-classe-au-niveau-ines-1 und https://afcn.fgov.be/fr/actualites/evenement-tihange-3-ajustement-au-niveau-1-de-lechelle-ines), und inwiefern teilt das BMU meine Auffassung, dass diese Abfolge für eine Höherstufung des Zwischenfalls in Tihange 3 auf INES-Stufe 2 spricht?