Einstufung des Zwecks ehrenamtlicher Seenotrettung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Missionen zur Menschenrechtsbeobachtung und zivilen Seenotrettung, die von ehrenamtlichen Crews mit privaten Schiffen durchgeführt werden, einen Sport- und Freizeitzweck im Sinne der Schiffssicherheitsverordnung – in Abgrenzung zu beruflicher Tätigkeit – verfolgen (https://verfassungsblog.de/zivile-seenotrettung-vor-deutschengerichten/), und wenn nicht, welcher Zweck wird nach Ansicht der Bundesregierung mit Einsätzen, wie zum Beispiel dem der Mare Liberum (https://mare-liberum.org/de/our-mission), verfolgt?