Einstufung des Wohngeldes für die Gemeinde Poing
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wurde – nach Kenntnisstand der Bundesregierung – die Gemeinde Poing (Landkreis Ebersberg) bei der Einstufung des Wohngeldes von Stufe VII auf Stufe VI zurückgestuft?