Einstufung des Steuerberaters als systemrelevanter Beruf
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, in welchen Bundesländern Steuerberaterinnen und -berater sowie Mitarbeitende in Steuerkanzleien nicht als systemrelevante Berufe z. B. für die Notbetreuung in Kitas und Schulen angesehen werden, und sieht die Bundesregierung dadurch in allen Teilen Deutschlands gleiche Voraussetzungen für die Beantragung von Corona-Hilfen gegeben?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass Steuerberaterinnen und -berater sowie Mitarbeitende in Steuerkanzleien insbesondere im Hinblick auf ihre Relevanz für die Beantragung der Corona-Hilfen Teil der systemrelevanten Berufe im Bereich Finanz- und Wirtschaftswesen sind, und erachtet die Bundesregierung es als notwendig, diese noch ausdrücklich auf die Liste der systemrelevanten Bereiche des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS; www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Kurzarbeit/liste-systemrelevante-bereiche.html) mit aufzunehmen?