Einstufung des Kriegs im Jemen als bewaffneten innerstaatlichen Konflikt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen erklärt die geschäftsführende Bundesregierung ihre Einstufung des Kriegs im Jemen als bewaffneten innerstaatlichen Konflikt (vgl. Antwort des Staatsministers Michael Roth auf meine Mündliche Frage 28, Plenarprotokoll 19/10), obwohl die Amtszeit des jemenitischen "Präsidenten", als er um die Militärintervention einer Koalition unter Führung Saudi-Arabiens bat, bereits seit einem Jahr abgelaufen war (bitte die Antwort ausführlich und unter Bezugnahme auf die völkerrechtliche Position der Bundesregierung begründen)?