Einstufung des geplanten Tiefbahnhofs in Stuttgart als Haltestelle oder Haltepunkt gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Entspricht der geplante Tiefbahnhof in Stuttgart nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der Definition der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) einem Haltepunkt (Definition: "Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen") oder einer Haltestelle (Definition: "Haltestellen sind Abzweigstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind"), und in welchen anderen deutschen Landeshauptstädten stellt die wichtigste Bahnanlage mit den meisten ein- und aussteigenden Fahrgästen nach der formalen Definition nach Kenntnis der Bundesregierung noch eine Haltestelle oder einen Haltepunkt dar?</p>