Einstufung des Einsatzes im Rahmen der Mission EUTM Somalia als bewaffneter Einsatz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass die deutsche Beteiligung an der Mission EUTM-Somalia (European Union Training Mission – EUTM/SOMALIA) kein bewaffneter Einsatz im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ist, obwohl das Bundesministerium der Verteidigung die Bedrohungslage in Uganda „zurzeit als mittel eingestuft“ hat, d. h. ein/eine „Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin.“ (Unterrichtung des Parlaments 39/10)?