Einstufung des Attentats von David S. in München am 22. Juli 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird das Attentat des David S. in München am 22. Juli 2016 angesichts der nun auch öffentlich gewordenen Ermittlungsergebnisse (siehe DER SPIEGEL vom 22. Juli 2017, Nr. 30/2017, Seite 42 ff., "Rassistischer Terrorplan") von der Bundesregierung inzwischen als rassistisch motivierte Gewalttat in der Kriminalstatistik PMK-rechts aufgeführt, und wenn nein, warum nicht?