Einstufung der Veranstaltungen des Bundesnachrichtendienstes anlässlich des Oktoberfestes 2019 als Verschlusssache
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt die Bundesregierung eine etwaige Einstufung der erbetenen Auskünfte zu den Veranstaltungen des Bundesnachrichtendienstes (BND) anlässlich des Oktoberfests vom 22. September bis 7. Oktober 2019 als Verschlusssache, etwa wegen "nachteiliger Auswirkungen auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland" oder drohender "Rückschlüsse auf die Interessen der beteiligten ausländischen Nachrichtendienste" (vgl. Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/6521 sowie Mündliche Frage 6, Plenarprotokoll 18/189; Mündliche Fragen 24 des Abgeordneten HansChristian Ströbele, Plenarprotokoll 18/111; Mündliche Frage 42 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/114 bzw. Mündliche Frage 5 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Plenarprotokoll 18/189 sowie Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/6521 und Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/6603), obwohl hier nur Zahlen statt Datierungen oder Details einzelner Veranstaltungen sowie Teilnehmenden erfragt werden, der Zeitraum des Oktoberfests ohnehin öffentlich bekannt ist und das Kanzleramt dem Abgeordneten Hans-Christian Ströbele z. B. die Endkosten der Oktoberfest-Feiern 2015 des BND gänzlich offen nannte?