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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-288799

Einstufung der türkischen Musikgruppe "Grup Yorum" als Propagandainstrument der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, wonach die Musikgruppe &quot;Grup Yorum&quot; als eine der populärsten linksorientierten Musikgruppen in der Türkei bei fast jeder linksorientierten Kundgebung auch außerhalb des Spektrums der in Deutschland als ausländische terroristische Vereinigung eingestuften Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) auftrete, im Sommer 2010 in Begleitung des Istanbuler Sinfonieorchesters vor 50.000 Gästen im Inönü-Stadion ihr 25-jähriges Bühnenjubiläum gefeiert habe und damit ein breites, in der Tendenz links ausgerichtetes Publikum anspreche, das weit über die Anhängerschaft der DHKP-C hinausreiche, und wonach sich &quot;Grup Yorum&quot; in einer Reihe von Liedtexten mit Angehörigen der DHKP-C und deren Politik solidarisiere, was nicht gleichsam ihr gesamtes künstlerisches Werk zu einem Propagandainstrument dieser Gruppierung mache (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. September 2018 &ndash; 2 B 2015/18 &ndash;, juris), an der Einschätzung ihrer Vorgängerregierung aus dem Jahr 2017 fest, dass diese Musikgruppe &quot;integraler Bestandteil der DHKP-C Propaganda&quot; sei (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. &quot;Sicherheitsrelevante Erkenntnisse zur türkischen Band Grup Yorum&quot;, Bundestagsdrucksache 18/13098), und wenn ja, hätte es nicht eine unzulässige Einschränkung der Meinungsund Kunstfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 und 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zur Folge, wenn die Musikgruppe derart in einen Kontext zur Tätigkeit der DHKP-C gestellt wird?