Einstufung der Türkei als sicheres Herkunftsland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält die Bundesregierung an ihrer im Mai 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/8542 zu Frage 24 erklärten Überzeugung fest, dass die Türkei als sicherer Herkunftsstaat zu behandeln sei, nachdem der für die Koordinierung der Flüchtlingspolitik zuständige Chef des Bundeskanzleramts Peter Altmaier am 21. Juni 2016 auf dem 16. Flüchtlingssymposium der Evangelischen Akademie zu Berlin [dies nach Angaben von Teilnehmenden empört von sich wies und] dazu erklärte, die Bundesregierung sehe die Türkei nicht als sicheres Herkunftsland an und sei sich darin auch bei einem Gespräch mit Amnesty International im Bundeskanzleramt einig gewesen (vgl. auch epd vom 21. Juni 2016, bitte begründen), und inwieweit wird sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund und angesichts der aktuellen Entwicklung in der Türkei auf der EU-Ebene für oder gegen den Vorschlag der EU-Kommission einsetzen, die Türkei als sicheren Herkunftsstaat einzustufen (bitte begründen)?