Einstufung der Massaker an den Herero und Nama
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Womit begründet die Bundesregierung ihr unterschiedliches Vorgehen in der Bewertung und Einstufung einerseits der Shoa als Völkermord und andererseits ihre wiederholt geäußerte Auffassung hinsichtlich der Einstufung der systematisch verübten Gräueltaten und Massaker im Rahmen der offiziell im Namen der deutschen Reichsregierung verkündeten und von der deutschen "Schutztruppe" ausgeführten Vernichtungsbefehle gegen die Herero und Nama in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika durch den deutschen General Lothar von Throta in den Jahren 1904 und 1905, "keine Bewertungen historischer Ereignisse unter Anwendung völkerrechtlicher Bestimmungen (vorzunehmen), die zum Zeitpunkt dieser Ereignisse nicht in Kraft waren" (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/815), also erklärtermaßen auch nicht der UN-Konvention vom 9. Dezember 1948 zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes?