Einstufung der Kraftwerke Westfalen E und Heyden 4 als systemrelevant
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Basis welcher Berechnungen kam die Bundesregierung in ihrer Prüfung nach § 26 Absatz 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) zu dem Ergebnis, dass die Kraftwerke Heyden Block 4 und Westfalen E systemrelevant hinsichtlich der Bereitstellung von Blindleistung sind, und welche Optionen alternativ zur Umrüstung auf rotierende Phasenschieber wie beispielsweise Blindleistungsmanagement oder Reaktivierung räumlich nahliegender Gaskraftwerke wurden in der nach § 26 Absatz 2 KVBG verpflichtend durchzuführenden Alternativenprüfung untersucht?