Einstufung der Kosten für einen Schlüsseldienst zur Öffnung der Wohnungstür als begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sind Kosten für einen Schlüsseldienst zur Öffnung der Wohnungstür als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes, unter Beachtung des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. November 2016 begünstigt (IV C8- S2296-b/07/10003: 008), und inwieweit kann die Begünstigung auch für Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden, die teilweise nicht in der Wohnung des Steuerpflichtigen erfolgen, da sie Vorarbeiten in der Werkstatt der Handwerkerin bzw. des Handwerkers erfordern (bitte mit Begründung)?