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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-75033

Einstufung der Gruppierung Ahrar al-Sham

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, in &bdquo;Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung&ldquo; (www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php) &bdquo;Ahrar Al-Sham&ldquo; als ausländische terroristische Vereinigung betrachtet (www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3352972), während die Bundesregierung eine solche Einstufung verweigert (vgl. Frankfurter Rundschau vom 22. Dezember 2015) und &bdquo;Ahrar Al-Sham&ldquo; lediglich als &bdquo;salafistisch-jihadistische Gruppierung&ldquo; bezeichnet (Bundestagsdrucksache 18/7114, Plenarprotokoll 18/157), und bedeutet die entsprechende Einstufung des Generalbundesanwalts von &bdquo;Ahrar Al-Sham&ldquo;, dass inzwischen auch die Bundesregierung diese Organisation nicht mehr als &bdquo;moderat&ldquo; bzw. &bdquo;gemäßigt&ldquo;, sondern als &bdquo;terroristisch&ldquo; einstuft?