Einstufung der Bundesrepublik als "kein sicheres Drittland" durch ein britisches Gericht (G-SIG: 14010511)
Konsequenzen der Einstufung Deutschland als "kein sicheres Drittland" durch ein britisches Gericht für die deutsche Anerkennungspraxis und die Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer Ebene, Ablehnung von Asylanträgen in den Jahren 1990 bis 1998 wegen ausschließlicher Verfolgung der Antragsteller durch nichtstaatliche Gruppen