Einstufung der Bitcoins durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Schließt sich die Bundesregierung der Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an, die Bitcoins als Rechnungseinheiten einstuft, welche wiederum den Devisen gleichgestellt sind (vgl. Merkblatt der BaFin "Finanzinstrumente"), und ist der Handel mit Bitcoins dann gemäß § 4 Nummer 8 Buchstabe b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Umsatzsteuer befreit?