Einstufung der auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung der Fachabteilungen des BMI, wonach die Einstufung der auf "netzpolitik.org" veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnis durch das BfV als vertretbar einzustufen sei (AFP-Tickermeldung vom 7. August 2015), und teilt die Bundesregierung die auf Fachebene im BMI getroffene Entscheidung (www.tagesschau.de/inland/netzpolitik-ermittlungen-115.html), über sich abzeichnende Landesverratsverfahren des GBA gegen Journalisten oder Blogger müsse die politische Führung eines Ministeriums nicht informiert werden?