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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-63802

Einstufung bestimmter Lobbyorganisationen der Rüstungsindustrie als gemeinnützige Vereine

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Charakteristiken, die zur Einstufung als gemeinnützige Vereine führen, weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die Lobbyorganisationen der Rüstungsindustrie &quot;Förderkreis Deutsches Heer e. V.&quot;, &quot;Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e. V.&quot; und &quot;Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitstechnik e. V.&quot; auf, in denen nahezu alle maßgeblichen Unternehmen der Rüstungsindustrie versammelt sind, wie zum Beispiel Rheinmetall, EADS, Krauss-Maffei-Wegmann oder Thyssen Krupp, und Zulieferer, wie Carl Zeiss, T-Systems International, MAN SE, MTU, SAP, Siemens und die Commerzbank (vgl. www.dwt-sgw.de und www.fkhev.de), sowie Abgeordnete des Verteidigungs- und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, die über Rüstungskäufe des Bundesministeriums der Verteidigung mitentscheiden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1414), im Unterschied zum globalisierungskritischen Verein Attac, dem &ndash; wie kürzlich bekannt wurde (Frankfurter Rundschau vom 17. Oktober 2014, FAZ vom 18. Oktober 2014) &ndash; der Status der Gemeinnützigkeit rückwirkend bis zum Jahr 2010 aberkannt wurde, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Gewährung des Status der Gemeinnützigkeit durch die Bundesländer politischen Vorgaben folgt? </p>