Einstufung bestimmter Lobbyorganisationen der Rüstungsindustrie als gemeinnützige Vereine
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Charakteristiken, die zur Einstufung als gemeinnützige Vereine führen, weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die Lobbyorganisationen der Rüstungsindustrie "Förderkreis Deutsches Heer e. V.", "Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e. V." und "Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitstechnik e. V." auf, in denen nahezu alle maßgeblichen Unternehmen der Rüstungsindustrie versammelt sind, wie zum Beispiel Rheinmetall, EADS, Krauss-Maffei-Wegmann oder Thyssen Krupp, und Zulieferer, wie Carl Zeiss, T-Systems International, MAN SE, MTU, SAP, Siemens und die Commerzbank (vgl. www.dwt-sgw.de und www.fkhev.de), sowie Abgeordnete des Verteidigungs- und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, die über Rüstungskäufe des Bundesministeriums der Verteidigung mitentscheiden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1414), im Unterschied zum globalisierungskritischen Verein Attac, dem – wie kürzlich bekannt wurde (Frankfurter Rundschau vom 17. Oktober 2014, FAZ vom 18. Oktober 2014) – der Status der Gemeinnützigkeit rückwirkend bis zum Jahr 2010 aberkannt wurde, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Gewährung des Status der Gemeinnützigkeit durch die Bundesländer politischen Vorgaben folgt? </p>