Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsländer zur Verringerung der Zahl der Asylsuchenden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hält die Bundesregierung die geplante Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten für erforderlich bzw. geeignet, um die Zahl Asylsuchender wirksam zu verringern, obwohl der Anteil Asylsuchender aus diesen Ländern gering und rückläufig ist und im Dezember 2015 nur noch 3,7 Prozent bzw. am 11. Februar 2016 nur 0,9 Prozent aller im EASY-System (EASY – ITAnwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden) registrierten Asylsuchenden betrug (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 15, Plenarprotokoll 18/154, S. 15190 f., Anlage 11) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereits nach geltendem Recht alle Asylverfahren von Flüchtlingen aus diesen Ländern bis zum 10. März 2016 entschieden haben will (dpa vom 18. Februar 2016), und wie lauten die bereinigten Gesamtschutzquoten für die drei genannten Länder für das Jahr 2015?