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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-275992

Einstufung Afghanistans als "Hochinzidenzgebiet"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche der Bundesregierung vorliegenden quantitativen und qualitativen Daten haben dazu geführt, dass Afghanistan am 31. Januar 2021 als "Hochinzidenzgebiet" mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 eingestuft und zum 21. Februar 2021 zum "Risikogebiet" zurückgestuft wurde, vor dem Hintergrund, dass die offiziellen Infektionszahlen bezüglich Afghanistan nach Einschätzung des Auswärtigen Amts aufgrund der geringen Zahl an durchgeführten Tests nicht belastbar sind (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html, www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/ Archiv_Risikogebiete/Risikogebiete_aktuell_en.p df?__blob=publicationFile, www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/afghanistansicherheit/204692), und beabsichtigt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesichts der hohen gerichtlichen Aufhebungsquote bei AfghanistanBescheiden, negative Bescheide, gegen die geklagt wurde, unter Berücksichtigung aktueller Lageerkenntnisse, der aktuellen Rechtsprechung und insbesondere der hohen Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus in Afghanistan noch einmal selbst zu überprüfen, um die Verwaltungsgerichte zu entlasten (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 43, Plenarprotokoll 19/214 sowie www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bamf-lehnte-tausende-afghanische-fIuechtlinge-zu-unrecht-ab,SQoQYdP)?