Einstellungsgrund und Wiederaufnahme der Schadensersatzzahlungen an berufsunfähige Arbeitnehmer der DDR
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher Regelung im Einigungsprozess wurden die Schadenersatzzahlungen eingestellt, die Arbeitnehmer in der DDR erhielten, wenn sie durch eine Berufskrankheit berufsunfähig wurden, und was spricht – auch angesichts des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2007 über den Bestand von Verwaltungsentscheidungen der DDR (Az. 1 BvR 1982/01) – gegen eine Wiederaufnahme der Zahlungen und gegen eine Entschädigung für die letzten 20 Jahre?