Einstellung und Finanzierung von Tagespflegepersonen im Rahmen des 10-Punkte-Programms "Kindertagesbetreuung 2013"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Tagespflegepersonen können durch die im ersten Punkt des 10-Punkte-Programms für ein bedarfsgerechtes Angebot „Kindertagesbetreuung 2013“ angesprochene Förderung finanziert und wie viele Plätze können damit geschaffen werden?<br /> <br /> Von welchen Stellen sollen bzw. können die Festanstellungen von Tagespflegepersonen laut dem 10-Punkte-Programm vorgenommen werden, und inwieweit ist eine Kofinanzierung durch Kommunen, Träger etc. vorgesehen?<br /> <br /> Versteht sich „Festanstellung“ von Tagespflegepersonen im Rahmen der Förderung des 10-Punkte-Programms als unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, und zu welchen weiteren Konditionen sind die Tagespflegepersonen einzustellen?<br /> <br /> Aufgrund welchen Schlüssels ist eine regionale Verteilung der Fördermittel für die Festanstellung von Tagespflegepersonen im Rahmen des 10-Punkte-Programms vorgesehen, und wie viele Mittel und Stellen entfallen auf die Länder und Gemeinden?