Einstellung eines Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung der Nitratrichtlinie gegen Deutschland durch die EU-Kommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wusste die Bundesregierung bereits am 31. Mai 2023, als ein Schreiben der Staatsministerin Sarah Ryglewski an die Vertreter der Bundesländer mit der Bitte um Fristverkürzung zur Behandlung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes im Bundesrat ging, dass die Europäische Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie einstellen wollte (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/071-eu-nitratrichtlinie.html), oder hatte die Bundesregierung keinerlei informelle oder formelle Hinweise seitens der EU-Kommission?