Einstellung des ESF-Bundesprogramms zur Arbeitsmarktintegration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die geplante Einstellung (vgl. Frankfurter Rundschau, 27. März 2013) des Bundesprogramms Europäischer Sozialfonds zur Arbeitsmarktintegration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen im Hinblick auf die Gruppe der Roma, die besonders von dem Programm profitieren konnten (Programmevaluation der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung, März 2013), und inwieweit trägt der Verweis der Bundesregierung (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Raju Sharma vom 11. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/13046) auf ein geplantes neues Programm im Kontext des Anerkennungsgesetzes bei Roma-Flüchtlingen, die häufig wenig oder gering qualifiziert sind und deshalb nach Einschätzung der Fragestellerin hiervon kaum profitieren werden?