Einstellung der Vorbereitungen zur Pkw-Maut im Falle einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung im Falle einer Klage gegen die Pkw-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof alle Vorbereitungen zur Erhebung derselben (Ausschreibungen, Stellenbesetzungen etc.) einstellen, bis ein Urteil ergangen ist (bitte begründen), und wann kann die Bundesregierung beim Ausbleiben einer Klage frühestens den Pkw-Maut-Betrieb ausschreiben (bitte begründen)?