Einstellung der Verfahren gegen Saif al-arab al-Gaddafi durch die Münchener Staatsanwaltschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Umstände führten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einstellung der Verfahren (Gz. 115 Js 12687/06, Gz. 497 Js 102153/ 07, Gz. 115 Js 10458/07, Gz. 115 Js 11920/07, Gz. 115 Js 10721/08, Gz. 115 Js 10410/10, Gz. 115 Js 11835/10) gegen Saif al-Arab al-Gaddafi, Sohn des libyschen Staatschefs, gegen den die Münchener Staatsanwaltschaft – u. a. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz – ermittelte, und inwieweit war die Bundesregierung mit den Fällen befasst, bzw. inwieweit wirkte sie auf die Verfahren ein?