Einstellung der Übermittlung von Drahtberichten im Bereich GASP/GSVP an den Deutschen Bundestag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum und auf wessen Veranlassung hin hat die Bundesregierung seit Ende 2014 und in Abweichung der Praxis ihrer Vorgängerregierung die Übermittlung von Drahtberichten im Bereich Gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bzw. der Gemeinsamen Sicherheits-und Verteidigungspolitik (GSVP), darunter über die Arbeit des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) der EU, an den Deutschen Bundestag eingestellt?