Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-53708

Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung der kurdischen Parole "Es lebe der Vorsitzende Apo" in Deutschland

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet es die Bundesregierung, dass zu einem Zeitpunkt, zu dem die türkische Regierung Friedensverhandlungen mit dem inhaftierten Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Abdullah Öcalan führt, dieser von der türkischen Regierung als Schlüsselfigur für ein Ende des Krieges im kurdischen Osten der Türkei bezeichnet wird und sich Millionen Menschen auf dem Newroz-Fest am 21. März 2013 in Diyarbakir mit der Parole &quot;Biji serok Apo&quot; (kurdisch: &quot;Es lebe der Vorsitzende Apo&quot;) ohne Eingreifen der Sicherheitskräfte zu Abdullah Öcalan und seinen Friedensvorschlägen bekennen können, weiterhin Kurdinnen und Kurden in Deutschland für das Rufen dieser Parole aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen § 20 des Vereinsgesetzes polizeilich und gerichtlich verfolgt und verurteilt werden, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, diese unter weit über die PKK-Mitgliedschaft hinausreichenden Kreise der kurdischen Bevölkerung gängige Parole, wegen der in der Türkei keine Verurteilungen mehr erfolgen, auch in Deutschland zu legalisieren?