Einstellung der persönlichen Zustellung von Nachnahme-Paketen durch die Deutsche Post
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Deutsche Post AG, an der die Bundesrepublik Deutschland über die KfW-Bank beteiligt ist, auf Grund mangelhafter Personalplanung die persönliche Zustellung von Nachnahme-Paketen vorläufig eingestellt hat, was insbesondere zu Lasten älterer oder in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen geht, welche die Pakete dann in den Filialen abholen müssen, und bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen der Deutschen Post AG als konform mit dem Auftrag zur Grundversorgung, nach dem Pakete persönlich zuzustellen oder an eine Ersatzperson im Haushalt beziehungsweise in der Nachbarschaft auszuhändigen sind, soweit keine gegenteilige Weisung vorliegt und Pakete nur in die Filiale geliefert werden sollen, wenn der Empfänger beziehungsweise die Empfängerin nicht anzutrefffen ist (Quellen: www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Post/Universaldienst/start.html und www.berliner-kurier.de/berlin/frist-fuer-weihnachtspakete-laeuft-ab-und-diese-paeckchen-stellt-der-dhl-bote-nicht-zu-li.299112)?