Einstellung der Förderung des Feministischen Juristinnentages
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen fachlichen Kriterien wurde entschieden, den Feministischen Jurist*innentag, der u. a. Themen wie Gewaltschutz und Gleichberechtigung behandelt, erstmals seit 1986 nicht mehr zu fördern (www.feministischer-juristinnent ag.de/), und wie bewertet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Signalwirkung, die Förderung zum 50. Jubiläum erstmals zu streichen?