Einstellung der Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen in Gaza gegen Daniel G.
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen gegen D. G. aus München, der Berichten zufolge (u. a. www.zdfheute.de/politik/ausland/gaza-militaer-daniel-g-israel-nahost-frontal-100.html) als Mitglied der israelischen Armee mutmaßlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza begangen haben soll, zunächst eingestellt, vor dem Hintergrund, dass Deutschland verpflichtet ist, gegen mutmaßliche Täter internationaler Kernverbrechen zu ermitteln, besonders, wenn es sich um deutsche Staatsbürger oder in Deutschland geborene Personen handelt, und wird der Generalbundesanwalt anlässlich der aktuellen Medienberichte und einer Strafanzeige des European Center for Constitutional and Human Rights und weiterer Organisationen, die sich auf umfangreiches Beweismaterial stützt (www.ecchr.eu/pressemitteilung/mutmassliche-kriegsverbrechen-in-gaza-strafanzeige-gegen-angehoerigen-der-israelischen-armee-in-deutschland), in diesem Fall tätig werden?