Einstellung der Denkmalförderung durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorhaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die bisherige Denkmalförderung einzustellen (Koalitionsvertrag zwischen NRWSPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW vom 12. Juni 2012), und ist dies nach Rechtsauffassung der Bundesregierung im Hinblick auf die von Deutschland eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen zulässig?