Einstellung der Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen in die elektronischen Patientenakte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen in die elektronische Patientenakte (ePA) der Versicherten eingestellt, und falls ja, wie viele Jahre rückwirkend umfassen diese Daten, und können nach Kenntnis der Bundesregierung Versicherungen (Krankenkassen, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen etc.) den Zugang zur ePA als Voraussetzung für den Abschluss zukünftiger Versicherungsverträge fordern, und wenn ja, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten hierfür?