Einstellung bzw. Aufhebung von Widerrufen betreffend den Schutzstatus afghanischer Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anweisen, grundsätzlich keine Widerrufe von Schutzstatus afghanischer Flüchtlinge mehr vorzunehmen und bereits erfolgte Widerrufe wieder aufzuheben, jedenfalls soweit sie noch gerichtsanhängig sind, vor dem Hintergrund, dass mir ein Schreiben des BAMF vom 17. August 2021 zu einem Einzelfall vorliegt, in dem der Widerruf eines Abschiebungsverbots angekündigt und damit begründet wird, dass nach Erreichen der Volljährigkeit eine Rückkehr nach Kabul möglich sei und weil beispielsweise kein Familiennachzug und keine Aufenthaltsverfestigung beansprucht werden kann, solange eine Widerrufsprüfung läuft (bitte begründen), und welche Angaben kann das BMI dazu machen, wie groß der Personenkreis ist, um den es hier geht, insbesondere zur Zahl der angekündigten, eingeleiteten, anhängigen, bearbeiteten, erfolgten, beklagten Widerrufe in Bezug auf afghanische Flüchtlinge, differenziert nach Schutzstatus?