Einspruch gegen die Einstufung von pulverförmigen Titandioxid als Krebsverdachtsstoff
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung gegen die am 4. Oktober 2019 von der Europäischen Kommission erfolgte Einstufung von pulverförmigen Titandioxid als Krebsverdachtsstoff der Kategorie 2 ("Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Einatmen") Widerspruch eingelegt, und falls ja, welche Position hat sie dabei vertreten?