Einsparvolumen beim Elterngeld durch den Wegfall im Ausland versteuerter Einkünfte bei der Berechnung; betroffene Elterngeldbezieher aus Bundesprogrammen, insbesondere Bundesprogrammlehrkräfte im Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Höhe beträgt das Einsparvolumen insgesamt bei den Elterngeldleistungen aufgrund der Tatsache, dass (teilweise) im Ausland versteuerte Einkünfte seit Januar 2011 nicht mehr als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld herangezogen werden, und wie viele Monate insgesamt entfallen bei laufender Zahlung an die Elterngeldbezieherinnen und -bezieher (bitte getrennt nach Geschlecht angeben und falls nur Schätzungen möglich, diese bitte angeben) auf 2011?<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Kürzungen im Zusammenhang mit dem Bundesprogrammlehrkraft, in dem Auslandslehrerinnen und -lehrer auch als Repräsentanten für die Bundesrepublik Deutschland verstanden werden müssen, und in welchen anderen Bundesprogrammen (bitte Auflistung) gibt es ebenfalls von der Gesetzesänderung betroffene Elterngeldbezieherinnen und -bezieher?