Einsparungen im Bundeshaushalt durch die Wiederaufnahme von Sanktionen beim Bürgergeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Grundlage errechnet sich das im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 genannte Einsparpotential durch die Wiederaufnahme von Sanktionen in voller Höhe von 20 Mio. Euro für die Kommunen, insbesondere aufgrund der Ausführung im Begründungsteil, wonach "der Wegfall der Leistungen auf den Regelbedarf begrenzt" ist (Bundestagsdrucksache 20/9999), oder bezieht sich diese Zahl auf prognostizierte Einsparpotentiale durch eine abschreckende Wirkung der Sanktionsregelungen (bitte begründen)?