Einsparungen beim Elterngeld infolge verlängerter Mutterschutzfristen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass bei einer Ausweitung des Mutterschutzes von derzeit 14 auf 18 bzw. 20 Wochen sich auch, soweit die Verlängerung des Mutterschutzes ganz oder teilweise für die Zeit nach der Geburt gewährt wird, eine verlängerte Anrechnung des Mutterschaftsgelds nach § 13 des Mutterschutzgesetzes auf das Elterngeld von vier bzw. sechs Wochen ergibt, und wenn ja, mit welchen Einsparungen beim Elterngeld rechnet die Bundesregierung für die entsprechenden Zeiträume?