Einsparungen aufgrund von Bürgergeld-Sanktionen bei Ablehnung einer Arbeitsaufnahme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Basis beruht die Prognose, dass die komplette Streichung des Regelbedarfs beim Bürgergeld im Falle der Ablehnung einer Arbeitsaufnahme rund 170 Mio. Euro pro Jahr einsparen würde (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/heil-buergergeld-100.html), insbesondere auf welcher prognostizierten Fallzahl, angesichts der Tatsache, dass die Ablehnung einer Arbeitsaufnahme nicht gesondert statistisch erfasst wird, sondern nur zusammen mit der Ablehnung von Eingliederungsmaßnahmen u. a. (vgl. Statistik "Leistungsminderungen" der Bundesagentur für Arbeit), und dass sich nach meiner Auffassung indirekte Effekte in Gestalt einer abschreckenden Wirkung kaum schätzen lassen, und auf welchem prognostiziertem Verwaltungsaufwand pro Leistungsminderung angesichts der Tatsache, dass sich im Jahr 2022 im Widerspruchsverfahren 42 Prozent aller angegriffenen Sanktionen und im Klageverfahren weitere 39 Prozent der angegriffenen Sanktionen als rechtswidrig erwiesen haben (vgl. Tabelle 4 der Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9334)?