Einsparpotenziale bei einem rückwirkenden Rechtskreiswechsel für ukrainische Kriegsgeflüchtete
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche Einsparpotenziale an Bundesmitteln es für den Monat April 2025 bei einer Umsetzung eines rückwirkenden Rechtskreiswechsels für neu eingereiste ukrainische Kriegsgeflüchtete vom Leistungsrecht des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in das Asylbewerberleistungsgesetz auf Basis der amtlichen Einreisezahlen des Bundesministeriums des Innern für April 2025 gegeben hätte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?