Einsparpotentiale für die Bundesverwaltung durch Verwendung von gebrauchten Softwarelizenzen und etwaige rechtliche Bedenken
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Sieht die Bundesregierung Einsparpotenziale für die Bundesverwaltung durch die Verwendung gebrauchter Softwarelizenzen? </p> <p>Sieht die Bundesregierung nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 15. Mai 2008, Az. C-147/06) und des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 17. Juli 2013, Az. I ZR 129/08) noch rechtliche Bedenken gegen eine Verwendung gebrauchter Softwarelizen-zen in der öffentlichen Verwaltung, und wenn ja, haben sich diese Bedenken in Verwaltungsanweisungen niedergeschlagen? </p> <p>Wird die Nutzung gebrauchter Standardsoftware in den Verwaltungen des Bundes praktiziert? </p>