Einspareffekte bei den Krankenkassen durch die Einflussnahme auf die Arzneimittelauswahl und Rabattverträge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung eine Überprüfung vorgenommen, welche Wirkungen aus der Regelung für die Patienten entstehen, dass Krankenkassen auf die Auswahl von Arzneimitteln Einfluss nehmen können, und welcher finanzielle Einspareffekt ergibt sich aus dieser Regelung?<br /> <br /> Verfügt die Bundesregierung über Informationen zu den Erlösen der Krankenkassen, die sie in den Bereichen Rabattverträge und Herstellerrabatt in den letzten Jahren realisiert hat, und falls ja, bitte differenziert darstellen?