Einsichtverweigerung in die Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zu Adolf Eichmann
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher konkreten Begründung verweigern Bundeskanzleramt und Bundesnachrichtendienst (BND) der Journalistin G. W. weiter trotz der anderslautenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Einsicht in Akten, die beim BND mit Erkenntnissen zu dem NS-Kriegsverbrecher Adolf Eichmann vorhanden sind, und welche schützenswerten Interessen stehen nach Auffassung der Bundesregierung der Einsichtnahme in diese Akten entgegen angesichts der Tatsache, dass die Vorgänge seit mehr als 50 Jahren abgeschlossen sind und einen NS-Verbrecher betreffen?