Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-55884

Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch durch WEG-Verwalter

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die Bundesregierung &ndash; vor dem Hintergrund, dass WEG-Verwalter (WEG = Wohnungseigentumsgesetz) bereits heute nach § 12 der Grundbuchordnung (GBO) ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme nachweisen können &ndash; sicherstellen, den Kreis der Einsichtsberechtigten um den WEG-Verwalter nach § 133 GBO zu erweitern, und wenn ja, welche rechtlichen Voraussetzungen müssen dann erfüllt sein?