Einsicht in sog. ermessenslenkende Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch sog. ermessenlenkende Weisungen innerhalb der Bundesagentur für Arbeit gemäß den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes interessierten Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein müssen, und auf welche Art und Weise erhält ein interessierter Bürger vor Ort Zugang zu den o. g. bzw. weiteren Informationen der Bundesagentur?