Einsicht in die Berichte der nach dem Transplantationsgesetz zuständigen Prüfungs- und Überwachungskommissionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer kann Einblick in die Berichte der nach dem Transplantationsgesetz (TPG) zuständigen Prüfungs- und Überwachungskommissionen erhalten?<br /> <br /> Erhält die Bundesregierung auf Antrag oder auch unaufgefordert Einsicht in die Berichte der nach dem TPG zuständigen Prüfungs- und Überwachungskommissionen, und können diese Berichte auch dem Deutschen Bundestag bzw. den Abgeordneten des zuständigen Fachausschusses zugänglich gemacht werden?