Einsicht für ostdeutsche Bürger in von Geheimdiensten zwischen 1949 und 1989 erstellte Akten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung vor, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den betroffenen ostdeutschen Bürgerinnen und Bürgern ihre durch den BND und andere Geheimdienste während der Zeit von 1949 bis 1989 erstellten Akten zugänglich zu machen, und wenn nicht, mit welcher Begründung?